Anträge und Rede der SPD-Kreistagsfraktion zum Haushalt 2017

Veröffentlicht am 15.11.2016 in Kreistagsfraktion

Im Kreistag wurde diese Woche der Haushalt diskutiert. Anbei sind sowohl die Anträge der SPD-Kreistagsfraktion als auch die Rede unseres Fraktionsvorsitzenden Tobias Brenner zu finden.

Zentrale Punkte seiner Ansprache im Kreistag sind die Forderung nach einer Absenkung der Kreisumlage auf 35,0, das Einnehmen einer moderierenden Rolle beim sozialen Wohnungsbau und die Einführung eines Sozialtickets. Weiter eine Rolle spielt die Unterbringung von Flüchtlingen. Zudem steht die SPD neben dem Flugfeldklinikum auch zu den Häusern in Leonberg und Herrenberg. Menschen mit behinderung sollen auch in den kreiseigenen Betrieben berücksichtigt werden. Auch die Themen (Schul-)Sozialarbeit, Schönbuchbahn, Hermann-Hesse-Bahn, Frauenhaus, B464, A81 und die Einsparung von 200 Mio.€ bei den Kommunen durch die grün-schwarze Landesregierung.

Anträge der SPD-Kreistagsfraktion zum Haushalt 2017

  1. Haushaltwirksame Anträge
    Senkung der Kreisumlage von 35,5 auf 35,0

  2. Haushaltsneutrale Anträge

  1. Konzept „Bündnis für sozialen Wohnraum“ mit konkreten Handlungsempfehlungen (Bündelung der bisherigen Ansätze mit externer Unterstützung)

  2. Konzept für künftige Verwendung der kreiseigenen Liegenschaften
    (als Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums unter vorheriger Untersuchung und Bewertung der Immobilien)

  3. Zeitplan für „Armutsbericht“

  4. Verhandlungen mit dem Zweckverband Flugfeld zum Erwerb der östlich der gekauften Fläche gelegenen Freifläche

  5. Mitberücksichtigung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen als Kriterium bei den Vergaben des Landkreises nach der VOL und VOB

  6. Prüfung eines Förderprogramms zum Abbau von Barrieren im ÖPNV, insbesondere zur barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen

  7. Konzeption hinsichtlich der in der Jugendhilfe aufgebauten Kapazitäten und Fehlbestand an stationären Plätzen
    (Ausgleich mit freien Trägern der Jugendhilfe analog dem Abbau- und Umwidmungskonzept mit den Städten und Gemeinden)

  8. Bedarfserhebung hinsichtlich Fällen häuslicher Gewalt, für die Frauenhaus erforderlich, und Vorschlag einer kreiseigenen Lösung
    (in Abstimmung mit dem Verein „Frauen helfen Frauen“). 

 

Haushaltsrede der SPD-Kreistags-Fraktion zum Haushalts-Entwurf 2017 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Landrat, 

zum Schluss Ihrer Haushaltsrede meinten Sie, Sie seien „gespannt, ob es [bei Ihnen] immer noch `kribbelt ́, wenn der Haushalt im Dezember beschlossen wird“. 

Nun, wenn es nach uns geht, können Sie sich entspannt zurück lehnen: - zu gut sind die Zahlen, die Sie vorgelegt haben,
- zu groß ist die Übereinstimmung in den wesentlichen Zielen und
- zu eindeutig sind die gemeinsamen Herausforderungen. 

Wenn wir dennoch beantragen, den Kreisumlagehebesatz um zusätzliche 0,5 Prozentpunkte von 35,5 auf 35,0 zu senken, so ist das nicht mehr als ein kleines „Verdauungs-Schnäpschen“, das Sie gut vertragen und ruhig schlafen lässt.

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen 35,5 Prozentpunkte sind zwar ein Wort.
Doch enthält der Haushaltsentwurf auch dieses Jahr ausreichend Luft, um den Hebesatz noch etwas nach unten, zumindest auf glatte 35,0, zu nehmen, denn auch der vorgelegte Haushaltsentwurf ist keineswegs ein Sparhaushalt und alles andere als „auf Kante genäht“:
Wir investieren nach wie vor, die Rücklage für den Klinikneubau wird weiter aufgebaut und auch die Verschuldung des Landkreises wird erneut zurück geführt. 

Bei der Grunderwerbsteuer wurden mit 28 Millionen zwar zwei Millionen mehr angesetzt, doch ergab das Rechnungsergebnis 2015 bereits 29,755 Millionen, so dass durchaus 29 Millionen eingestellt werden können, da der Grunderwerb auf Sicht auf gleich hohem Niveau bleiben wird. Darüber hinaus können aus dem Verkauf des Altenpflegeheims Leonberg weitere zwei Millionen in Ansatz gebracht werden, so dass die drei Millionen Euro, die rund einen halben Prozentpunkt Kreisumlage ergeben, bereits mit diesen beiden Positionen erreicht sind. 

Dabei ist das wohl wieder etwas besser als geplant ausfallende Rechnungsergebnis 2016 ebenso wenig berücksichtigt wie andere Positionen, die noch Spielraum erhalten, etwa: 

- Die 800.000 Euro für die Sanierung des Sitzungssaals. Hier steht die Grundsatzentscheidung noch aus, so dass fraglich ist, ob die Mittel schon 2017 in dieser Höhe abfließen – unter Umständen wäre auch ein Planungsrate, etwa von rund 100.000, ausreichend. 

- Dies gilt in gleicherweise für die im Teilhaushalt 13, Gebäudewirtschaft, vorsorglich eingestellten 800.000 Euro für ein externes Gebäude-Management. 

- Das gleiche gilt abgewandelt auch für den Baukostenzuschuss für das neue Tierheim in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro. 

- Ferner könnten, parallel zur Grunderwerbsteuer, auch die Gebühren im Teilhaushalt 40, Bauen und Gewerbe, angehoben werden oder auch die Buß- und Zwangsgelder, da sich dem unbefangenen Leser des Haushalts nicht erschließt, warum hier für 2017 2,4 Millionen, in den Folgejahren aber jeweils 2,6 Millionen eingeplant werden. 

- Und ob das ehrgeizige Schulsanierungsprogramm von rund 40 Millionen aus Kapazitätsgründen so umgesetzt werden kann, lässt sich zumindest bezweifeln und 

- ebenso, ob die angenommenen 2 % Tarifsteigerung ohne weiteres für den Beamtenbereich übernommen werden. 

Man sieht also, dass selbst ein noch größeres Entgegenkommen in Richtung der Städte und Gemeinden machbar gewesen wäre.

Doch müssen wir neben der Entlastung der Kommunen auch die anderen beiden Punkte unseres „magischen Haushalts-Dreiecks“, nämlich Abbau der Verschuldung und Schultern der Zukunftsinvestitionen, im Blick behalten und zur jeweils größtmöglichen Geltung bringen.
Und hier verbergen sich in der Tat nicht unbedeutende Risiken:
Ich erinnere nur an die Investitionen in unsere Krankenhäuser, und zwar nicht nur in das Flugfeldklinikum, sondern auch in die Häuser Herrenberg und Leonberg, die Schönbuchbahn, die von der Region beschlossen Einführung des 15-Minuten-Taktes bei den S-Bahnen mit ihren Folgewirkungen für den Busverkehr, von den überregionalen Einflussfaktoren, wie etwa die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes oder Pflegestärkungsgesetzes II, gar eine sich eintrübende Weltwirtschaft etwa auf dem Hintergrund des US-Wahlergebnisses, wieder steigender Migrationsdruck oder zunehmende Zentrifugalkräfte in der EU, abgesehen.
Das größte Haushaltsrisiko ist jedoch aktuell die gegenwärtige Landesregierung, die plant, bei den Kommunen zwar nicht wie ursprünglich 300 Millionen, aber immerhin noch 200 Millionen Euro einzusparen, was angesichts der guten Haushaltslage des Landes und den Herausforderungen, vor den die Kommunen stehen, ein untragbares Verhalten ist – für uns würden das immer noch rund 4 Millionen, also circa einen 2/3-Prozentpunkt Kreisumlage bedeuten.
Unsere derzeit guten Haushaltszahlen sind daher nicht mehr, allerdings auch nicht weniger, als eine Momentaufnahme, die uns nicht dazu verleiten sollten, einen allzu kräftigen Schluck aus der „Umlagen-Senkungs-Pulle“ zu nehmen.
Allerdings behalten wir uns bis zur endgültigen Verabschiedung des Haushalts vor, sollte das Grunderwerbsteueraufkommen weiter erheblich ansteigen, noch einen halben Prozentpunkt nach unten, das heißt auf 34,5, zu gehen - unter Umständen, sollten sich unter Berücksichtigung aller Aspekte höhere FAG-Zuweisungen von insgesamt rund 4 Millionen Euro ergeben, auch auf 34,0. 

Über den Augenblick hinaus haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten vor allem den sozialen Ausgleich, die soziale Gerechtigkeit im Blick. 

Ganz vorne steht für uns das Thema „Bezahlbarer Wohnraum“.
Wir begrüßen es, dass der Landkreis eine Koordinierungs- und Moderatoren-Rolle übernommen und auf unsere Initiative einen „Runden Tisch“ ins Leben gerufen und das Thema durch zwei von der LIGA der freien Wohlfahrtsverbände initiierte und organisierte Fachveranstaltungen weiter voran gebracht hat. Denn dass wir aufgrund des Auslaufens von Sozialbindungen, des langjährigen Unterbleibens von sozialem Wohnungsbau und des Bevölkerungswachstums in unserer Region in eine akute Mangelsituation geraten sind, die der freie Markt, selbst für sogenannte normale Einkommen, nicht behebt, darf zwischenzeitlich als unstrittig gelten.
Wir 
beantragen, die bisherigen Ansätze mit externer Unterstützung zu einem Konzept „Bündnis für sozialen Wohnraum“ zu bündeln und konkrete Handlungsempfehlungen aufzuzeigen. Möglicherweise ergeben sich vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase neue Perspektiven: durch ein stärkeres Engagement der regionalen Kreditinstitute im „sozialen Wohnungsbau“ und eine Neuausrichtung der örtlichen Baugesellschaften, gar der sogenannten Kreisbaugenossenschaft, unbeschadet der Notwendigkeit des Zusammenwirkens der Akteure in Bund, Land, Region und der kommunalen Ebene.
In diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein erneuter Blick auf die kreiseigenen Liegenschaften!
Wir 
beantragen daher weiter, alle kreiseigenen Liegenschaften zu untersuchen und zu bewerten, mit dem Ziel, ein Konzept für ihre künftige Verwendung vorzulegen, gerade auch unter dem Gesichtspunkt, inwieweit sie einen Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums leisten können.
Wir erinnern an dieser Stelle auch an die turnusgemäße Überprüfung der sozialrechtlichen 
Mietobergrenzen

Wir erinnern auch an den avisierten „Armutsbericht“, der über einen reinen Sozialleistungsbericht hinausgeht und etwa auch Einkommens-, Gesundheits- und Wohnsituation berücksichtigt, und beantragen, einen entsprechenden Zeitplan vorzulegen.
Bei aller Freude über die jüngste „Prognos-Studie“, unsere Wirtschaftstärke und entsprechende Zukunftsaussichten dürfen auch die „Schatten-Seiten“ nicht aus dem Blick geraten.

Nicht locker lassen werden wir auch beim Thema „Sozialticket“ und warten gespannt auf den für nächstes Frühjahr angekündigten Bericht, der nicht nur die Stuttgarter, sondern auch die Göppinger Erfahrungen mitberücksichtigten sollte.

Es kann nicht sein, dass mit unschöner Regelmäßigkeit die Preise für den ÖPNV steigen und diejenigen, die ihn sich am wenigsten leisten können, von Vergünstigen ausgeschlossen bleiben - wie sie anderen Gruppen, etwa beim Job-, Schüler- und Studenten- oder Seniorenticket, gewährt werden. 

Nicht los lassen wird uns auch die Frage der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und Migranten, auch wenn sich der Zuzug deutlich entspannt hat.
Wir stehen zu unseren humanitären und rechtlichen Verpflichtungen, wenngleich unsere Möglichkeiten begrenzt sind. 

Wir können Ihnen, Herr Landrat, mit all Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern nicht dankbar genug für das bisher Geleistete sein. Sinnvoll ist es auch, die Städte und Gemeinden bei der Anschlussunterbringung mit den vom Kreis bereitgestellten Unterkünften in einem Abbau- und Umwidmungskonzept zu unterstützen. Zur Bekämpfung der Fluchtursachen, der Hilfe vor Ort und einem modernen Zuwanderungsgesetz, wie es die SPD seit Jahren fordert, - das sehen wir wie Sie, Herr Landrat, gibt es jedoch keine sinnvolle Alternative. 

Wir halten es auch für sinnvoll und erforderlich, den Integrationsplan um einen Teil-Plan „Flüchtlinge“ zu erweitern. 

Daneben bleibt unsere größte Herausforderung zweifellos die Umsetzung unseres Medizinkonzepts mit dem neuen Flugfeldklinikum und den Investitionen in unsere Häuser Herrenberg und Leonberg, um eine wohnortnahen, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger in kommunaler Trägerschaft sicher zu stellen. 

Nach dem Erwerb des Baugrundstücks und dem städtebaulichen Wettbewerb müssen nun die nächsten Schritte in der Projektabfolge in Angriff genommen werden, die Planung – durchaus unter Verwendung von BIM - mit einem Generalübernehmer, ein Finanzierungsplan sowie die stärkere Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. 

Wir haben dabei die Erwartung, dass auch die neue Landesregierung in der Unterstützung und erforderlichen Bereitstellung der Mittel nicht nachlässt! Dies gilt natürlich ebenso für unser Sanierungs- und Investitionsprogramm hinsichtlich der Häuser Herrenberg und Leonberg.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an unseren letztjährigen, positiv beschiedenen Antrag der Vorlage eines Projektablaufplans mit regelmäßig zu aktualisierendem Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan und zwar sowohl für das neue Zentralklinikum auf dem Flugfeld als auch für die Häuser Herrenberg und Leonberg. 

Wir machen uns die Forderung des „Preisgerichts Flugfeldklinikum“ zu eigen und beantragen, dass der Landkreis unverzüglich Verhandlungen mit dem Zweckverband Flugfeld, und damit mit den beiden beteiligten Städten, aufnimmt, mit dem Ziel, die östlich der bereits gekauften Fläche gelegene Freifläche als Erweiterungsfläche zu erwerben. 

Einem „Ceterum-Censeo“ oder auf gut deutsch einer „alten Leier“ gleicht beim Blick auf das Sozialbudget die Forderung nach einer sachgerechten Beteiligung des Bundes beim absolut größten Posten, der Eingliederungshilfe für Behinderte.
Die Hoffnungen der Kommunen hinsichtlich der mit dem Bundesteilhabegesetz verbundenen finanziellen Entlastungen könnte sich einmal mehr als bloße Illusion erweisen. 

Positiv hervorzuheben ist hier – wir hatten es bei den letzten Haushaltsberatungen angesprochen – das Bemühen des Landratsamtes als einem der größten Arbeitgeber im Kreis bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen beispielgebend voran zu gehen und pro Dezernat eine Stelle für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen zu schaffen.
Wir 
beantragen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben, auch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bei den Vergaben des Landkreises nach der VOL und VOB als Kriterium mit zu berücksichtigen.
Wir 
beantragen in diesem Zusammenhang weiter, dass die Verwaltung prüft, inwiefern das Förderprogramm des Landkreises Tübingen zum Abbau von Barrieren im ÖPNV, insbesondere zur barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen, auch auf den Landkreis Böblingen übertragen werden kann und mit welchen finanziellen Auswirkungen.

Die Entwicklung im Bereich der Jugendhilfe verfolgen wir weiter mit kritischem Blick.

In Ihrer Haushaltsrede, Herr Landrat, feiern Sie die Konsolidierung des Jugendhilfeetats durch eine Annäherung der Ausgaben je Jugendeinwohner an den Durchschnitt der Landkreise als großen Erfolg – wobei wir tatsächlich keine durchschnittlichen, sondern zwischenzeitlich die drittniedrigsten Kosten im Regierungsbezirk haben! Ob dabei die anerkannte Qualität des Jugendhilfeangebots im Kreis nicht auf der Strecke bleibt, werden wir, wie beschlossen, unter regelmäßiger Anhörung der freien Träger überprüfen.
Wie sich in diesem Zusammenhang der steigende Hilfebedarf bei den 
unbegleiteten minderjährigen Ausländern entwickelt, bleibt fraglich.
Wir 
beantragen hier, dass die Verwaltung mit den freien Trägern der Jugendhilfe Gespräche führt, mit dem Ziel – ähnlich dem oben angesprochenen Abbau- und Umwidmungskonzept mit den Städten und Gemeinden - eine Konzeption vorzulegen, wie im Blick auf die aufgebauten Kapazitäten einerseits und dem Fehlbestand an stationären Plätzen anderseits ein sinnvoller Ausgleich geschaffen werden kann. 

Die Beratungen im Fachausschuss haben gezeigt, dass durch das ausgeweitete Beratungsangebot des Vereins „Frauen helfen Frauen“ in Fällen häuslicher Gewalt beachtliche Verbesserungen erreicht werden konnten. Dennoch gibt es immer wieder Fälle von Frauen, die in Frauenhäusern der Nachbarkreise untergebracht werden müssen.
Wir 
beantragen daher, zusammen mit dem Verein „Frauen helfen Frauen“ den entsprechenden langfristigen Bedarf zu erheben und im zuständigen Ausschuss einen Vorschlag zu unterbreiten, wie eine kreiseigene Lösung aussehen könnte. 

Im Blick auf die Bildung gilt es, das auf unsere Initiative hin beschlossene Handlungskonzept „Bildung“ mit seiner Konzentration auf die Schulentwicklung und die Beruflichen Schulen umzusetzen.
Dabei sehen wir den im Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen mittelfristig prognostizierten Schülerrückgang kritisch, waren doch ähnliche Prognosen in der Vergangenheit stets obsolet. Der Bericht selbst zeigt ja, dass unsere sechs Beruflichen Schulen mit den unterschiedlichsten Bildungsgängen gut aufgestellt und attraktiv sind. 

Ein Schwerpunkt wird dabei der Übergang von der Schule in den Beruf bleiben.

Dass nun mit einem nachhaltigen Sanierungsprogramm der Schwerpunkt auf die „hardware“ gelegt wird, findet unsere Zustimmung. Im Haushaltplanentwurf sind dafür knapp sieben Millionen bei den Beruflichen Schulen und 2,3 Millionen bei den Sonderschulen – neudeutsch: „Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren – vorgesehen. Diese Umsetzung erscheint uns allerdings – mit Verlaub – mehr als sportlich. Wir wollen ihre Ambitionen hier nicht dämpfen, doch ob die Ressourcen für dieses Programm ausreichen, darf zumindest bezweifelt werden.Wenn man ihr „Kribbeln“, Herr Landrat, wieder herauf beschwören wollte: Da wäre durchaus - wie bereits angedeutet - „Luft“ für den Gesamthaushalt.

Nachdem die Mehrheit des Kreistages die von der Verwaltung vorgeschlagene Drittelförderung der Schulsozialarbeit, ein Drittel Land, ein Drittel Landkreis und ein Drittel Städte und Gemeinden, abgelehnt hat, ist es für uns nur konsequent, dass wir nun da, wo wir Schulträger sind, in den Beruflichen und Förder-Schulen, die Schulsozialarbeit nachhaltig stärken und zwei weitere Vollzeitstellen schaffen. 

Eine nachhaltige Stärkung erfährt auch das Thema Mobilität

Dies gilt an erster Stelle für den Ausbau und die Elektrifizierung der Schönbuch-Bahn.
Um diese „Erfolgsgeschichte“ fortschreiben zu können, haben wir der notwendigen Investitionen in den Ausbau der Strecke und für neue Fahrzeuge zu gestimmt und die Ampel auf „grün“ gestellt.
Erleichtert sind wir, dass es offenbar gelungen ist, die neue elektrifizierte Strecke mit angemieteten Fahrzeugen zu bedienen, solange es noch keine geeigneten Fahrzeuge gibt.
Es bleibt zu hoffen, dass der stramme Terminplan bis 2018 beziehungsweise 2020 eingehalten werden kann.
Wir sind überzeugt, dass die Erfolgsgeschichte der Schönbuchbahn weiter geht und halten perspektivisch auch eine Weiterführung bis Tübingen nicht für ausgeschlossen, zumindest unterstützen wir eine entsprechende Machbarkeitsstudie. 

Weniger erleichtert sind wir derzeit noch im Blick auf den Beschluss der Region, stufenweise bis 2020 den 15-Minuten-Takt für die S-Bahnen einzuführen. 

Natürlich begrüßen wir die damit verbundene Steigerung der Attraktivität des ÖPNV, kommt sie doch dem Mobilitäts-Bedürfnis der Bevölkerung entgegen.
Nur muss vorher auch geklärt werden, wie dies angesichts der zunehmenden Unpünktlichkeit und den Ausfällen im bestehenden Betrieb auch funktioniert. Ebenso muss sichergestellt sein, dass das Land die entsprechenden Regionalisierungsmittel, die es vom Bund erhält, auch weitergibt. 

Ich erwähne das deshalb, weil die Landesregierung - wie angesprochen – ja bei den Kommunen 200 Millionen einsparen will.
Denn klar ist auch, dass eine taktgenaue Verknüpfung mit den Buslinien und Nebenbahnen, für die der Kreis zuständig ist, erfolgen muss und dies derzeit weder organisatorisch noch finanziell darstellbar ist.
Es ist immer besser, weil störungsfreier, wenn man miteinander spricht, bevor man vollendetet Tatsachen schafft. 

Dies gilt auch für ein weiteres Schienenprojekt, die Schwarzwald- oder Hermann-Hesse- Bahn, für welche die Ampel noch keineswegs auf „Grün“ steht, da es noch Klärungsbedarf gibt. Wir wollen die Bahn nicht ausbremsen. Doch muss man uns zubilligen, dass die S 6 nicht darunter leiden darf, was durch eine erweiterte Fahrplansimulation, den sogenannten Stresstest, zu belegen ist und in einer Vereinbarung der Beteiligten festzuhalten ist – mit dem Ziel, einen störungsfreien Betrieb der S-Bahn zu garantieren.
Auf dem Hintergrund des beschlossenen 15-Minuten-Taktes gewinnt diese Frage besondere Bedeutung – ein zweigleisiger Ausbau der Strecke zwischen Weil der Stadt und Malmsheim könnte schneller als angenommen notwendig werden.
Es bleibt dabei, dass aus strategischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gründen eine möglichst schnelle Anbindung des Kreises Calw an die Region Stuttgart sinnvoll und vernünftig ist.
Wir unterstützen auch nach wie vor die parallelen weiteren Untersuchungen einer S-Bahn- Verlängerung bis Calw als die verkehrlich sicherlich beste aller Lösungen. 

Im Blick auf den Straßenverkehr muss nun, nachdem der Ausbau der B 464 bei Holzgerlingen endlich begonnen wurde, auch bei der A 81 „der Deckel drauf“. 

Denn wir sind leider nicht nur in der „Prognos“-Studie in der „Champions-League“, sondern auch bei den Stau- und Verkehrschaos-Zeiten.
Zur dringend notwendigen Verbesserung der Verkehrs-Infrastruktur gehört endlich der „
Lückenschluss“ zwischen B 464 und B 295, aber auch unter Einbeziehung einer Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Autobahnausfahrt Leonberg-West. Hier zeigt sich inzwischen, dass die hohe Verkehrsbelastung dieses Streckenabschnittes eine Gesamtbetrachtung notwendig macht. 

Ansonsten liegt unser Augenmerk zu Recht auf dem Erhalt des bestehenden und nicht auf dem Bau neuer Straßen. Das alljährlich neu zu justierende Straßenerhaltungsprogramm ist hierfür eine gute Grundlage, ebenso unser gemeinsam erarbeitetes Radwegekonzept.
Dass dies, zusammen mit dem ÖPNV, MIV und - nicht zu vergessen den Fußwegen - zu dem angekündigten 
Integrierten Verkehrskonzept vernetzt werden muss, halten wir in unserer dicht besiedelten Region für richtig. 

Wichtig ist auch, dass jetzt Klarheit darüber herrscht, dass es zu keinem „Landesbetrieb Straßen“ kommt – wie im Übrigen von uns vorausgesagt.
Wir können nun den Neubau der zentralen 
Straßenmeisterei voran treiben. Sollte der erforderliche Grunderwerb am Standort Magstadt weiter Probleme bereiten, müssen wir eben erneut eine „Suchschleife“ starten. 

Von mindestens genauso großer Bedeutung wie die Verkehrsinfrastruktur bleibt für unseren Landkreis in Zukunft ein schnelles Internet und das heißt ein effizientes Datennetz.
Wir stehen daher hinter dem Konzept des Landkreises, zusammen mit der Region ein leistungsfähiges sogenanntes Backbone-Netz aufzubauen und perspektivisch jeden Haushalt beziehungsweise Gewerbebetrieb mit einem Glasfaser-Anschluss zu versorgen. 

Ruhe, insbesondere bei den Gebühren, herrscht derzeit im Bereich der Abfallwirtschaft – nimmt man die Suche nach neuen Erddeponiekapazitäten einmal aus.
Ohne dem TOP 4 vorgreifen zu wollen, will ich hier auf ein Problem hinweisen, das sehr schnell dafür sorgen könnte, dass es mit der Ruhe aus ist: Mit der Änderung des § 15 der Abfallwirtschaftssatzung, die eher harmlos klingt, wird unseren Bürgerinnen und Bürgern aufgrund des Rückfahrverbots für Müllfahrzeuge eine Mitwirkung abverlangt, die trotz des tragischen Unfalles in Waldenbuch auf wenig Verständnis stoßen wird. Wir schlagen vor, dass die Verwaltung im Fachausschuss nochmals gesondert eine mögliche Umsetzung unter Berücksichtigung sowohl des Sicherheits- als auch des Praktikabilitätsaspektes darstellt. Wir können uns nicht vorstellen, dass künftig in sämtlichen Sackgassen im Kreisgebiet die Menschen über teilweise hunderte von Metern, auch bergauf – bergab, ihre Mülleimer durch die Gegend ziehen müssen. 

Darüber hinaus kommt der AWB nicht als Abfallwirtschaftsbetrieb, sondern eher als „Abfallwirtschaftsbank“, in den Blick. 

Wir unterstützen die Überlegungen, die Erweiterung des Landratsamtes über interne Kredite, sozusagen Kreisumlagen-neutral, zu finanzieren. Denn eine Beendigung der Auslagerung des Abfallwirtschaftsbetriebes und weiterer Dienststellen ist unter dem Strich günstiger und in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase auch sinnvoller als Mieten an Dritte zu bezahlen. 

Denn dass wir auf Dauer den derzeitigen Personalbestand angesichts immer neuer Aufgaben und detaillierter Anforderungen und Regelungen nicht deutlich unterschreiten werden, liegt auf der Hand - von den für die Unterbringung und Integration der Flüchtlinge erforderlichen Kräften ganz abgesehen. 

Wir halten daher den vorgelegten Personaletat für nachvollziehbar und werden ihm zustimmen. 

Abschließend danken wir Ihnen, Herr Landrat, und allen Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, namentlich Herrn Jakob und Herrn Hinck, für Ihren Einsatz und Ihr Engagement bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes, insbesondere für das Bemühen einen Haushaltsentwurf vorzulegen, der den Abbau der Verschuldung, die Entlastung der Kommunen und das Schultern der Zukunftsinvestitionen zu einem guten Ausgleich zu bringen versucht – und ebenso herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit in der Vergangenheit und bei den gegenwärtigen Haushaltsberatungen. 

Und wie angedeutet, Herr Landrat: Das „Kribbeln“ können Sie sich - auch im Blick auf unsere Anträge - für den Weihnachtsabend aufheben! 

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 

 

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